Personenbeförderung in Autos/Bussen, Sicherheit von Fahrern/Beifahrern/Insassen |
Besonders für Eltern mit Kindern und für Alle, die mit Omnibussen zu tun haben.
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laufende Nr. |
Verstoß |
Regelsatz/EURO Punkte |
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VVwV |
BKatV |
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| 97 |
Gegen eine Vorschrift verstoßen über die
Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen |
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| 98 |
Als Kfz-Führer oder als anderer
Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die
vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (außer in Kraftomnibussen über
3,5t)... |
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| 98/1 |
...bei einem Kind |
30 | ||
| 98/2 |
...bei mehreren Kindern |
35 |
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| 99 |
Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung
befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung in
einem Kfz gesorgt (außer in Kraftomnibussen über 3,5t) oder als Führer
eine Kraftrades Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug... |
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| 99/1 |
...bei einem Kind |
40 | ||
| 99/2 |
...bei mehreren Kindern |
50 |
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| 100 |
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während
der Fahrt nicht angelegt |
30 |
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| 101 |
Amtlich genehmigten Schutzhelm während der
Fahrt nicht getragen |
15 |
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| 172 |
Als Halter die Fahrgastbeförderung in
einem in § 48 Abs. 1 i.V.m. § 48 Abs. 4, Nr. 7 FeV genannten Fahrzeug
angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderlichen
Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat |
35 |
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Fahrzeug trotz Verbots der Anbringung von
nach hinten gerichteten Kindersitzen auf solchen Beifahrerplätzen in
Betrieb genommen |
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| 171 |
Kraftomnibus in Betrieb genommen und dabei
mehr Personen befördert, als im Fahrzeugschein Plätze ausgewiesen waren
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75 |
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| 172 |
Als Halter die Inbetriebnahme eines
Kraftomnibusses angeordnet oder zugelassen, obwohl mehr Personen befördert
wurden, als im Fahrzeugschein Plätze ausgewiesen waren
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75 |
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